Die Möglichkeiten sich über aktuelle Entwicklungen, also vorallem die Nachrichten des Tages, zu informieren, sind vielfältig. Das werbefinanzierte Privatfernsehen deckt bereits einen großen Teil des Informationsmarktes ab. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verzeichnet ebenfalls viele Mitglieder. Und zwar Mitglieder im Zwangsclub der Rundfunkgebühren.

Unter dem Diktat einer vorgeblich ganz einseitigen Berichterstattung will nun eine Spaßbürgerin den Zwangsclub verlassen und zwar ganz konkludent, indem sie keine Rundfunkgebühren mehr bezahlt. Das Thema Rundfunkgebühren ist fast so alt wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst. Schon immer gab es Widersacher, die ihre Rundfunkzahlungen einstellten, klagten oder verklagt wurden und am Ende doch bezahlen mussten. So ist das halt. Eine Lösung wird nicht auf dem im gerichtlichen Verfahren mündendem Verwaltungswege erreicht werden können, sondern nur wenn die politische Bereitschaft, über die Rundfunkgebühren zu verhandeln, besteht. Diese Aussicht ist nach unserer Einschätzung, jetzt und wohl auch künftig nicht gegeben!

Die unermüdlichen Profis von Wikipedia fassen das so zusammen:

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Diese sind gemäß Rundfunkstaatsvertrag in öffentlichem Auftrag tätig. Für die Verwaltung der Rundfunkbeiträge ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig; zuvor wurde diese zentrale Stelle Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZ, genannt. Die damalige Rundfunkgebühr wurde umgangssprachlich manchmal als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet …

Mit dem Beitragsaufkommen von 8,009 Milliarden Euro im Jahr 2018 wurden unter anderem 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern finanziert, außerdem die Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (Landesmedienanstalten). Die Deutsche Welle wird hingegen direkt aus Steuergeldern finanziert.

Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der durch Zustimmungsgesetze aller 16 Landesparlamente zu anwendbarem Recht im jeweiligen Bundesland erklärt wurde. Die Bestimmung der Höhe der Beiträge und deren Verteilung sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt. Zunächst ermittelt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Betrag, welchen die Anstalten für den Bestandsschutz und die Fortentwicklung, welche laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen, benötigen. Die Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt daraufhin die Höhe der Beiträge. Eine Änderung des Rundfunkbeitrags bedarf der Zustimmung aller Landesparlamente.

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag

Wie war das nun mit den spaßbefreiten Bürgern, die mit ihrem Obolus auch die Programminhalte maßgeblich steuern möchten? Der Vorwurf “einseitiger Berichterstattung” und damit einhergehender falscher Meinungsbildung stehen im Raum!

Dann kommt der Gerichtsvollzieher…kennen wir schon…keine Chance, es ist eine Schande, dafür Geld bezahlen zu müssen. Die einseitige Berichterstattung bezieht sich natürlich nicht nur auf Israel, derlei gibt es viele Punkte. Ich wünsche […] viel Glück beim Boykott und bei gelungener Durchführung eventuell eine Tipp.

Wer sprachs? Eine unbedeutende Leserin, zu einem tendenziösen Artikel in der Welt “Frage mich immer, ob die Öffentlich-Rechtlichen diese Zusammenhänge nicht sehen” vom 06.07.2021, vorsichtshalber hinter der Bezahlschranke platziert! So ist das!

  • https://www.welt.de/kultur/medien/plus232244001/Nahost-Konflikt-Frage-mich-immer-ob-die-Oeffentlich-Rechtlichen-diese-Zusammenhaenge-nicht-sehen.html?

 

 

Unser heutiges Vorschaubild zeigt das Fotomodell Ann, genüsslich und gemütlich, aber arg lümmelnd auf dem Sofa, den Blick zum Internet-Laptop gerichtet. Öffentlich-rechtliche Berichterstattung meidet sie sehr konsequent seit Jahren. Warum wohl?

 

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