Die Abgeordneten im Bundestag stimmten zu – die Bundeswehr – ausgerichtet und verfassungsrechtlich beauftragt als Landesverteidigungsarmee begab sich nach Afghanistan, um dort das Lagerleben zu pflegen. Erst in den späteren Besatzungsjahren gönnten sie sich die ein oder andere Ausfahrt. Sehr blutig und tödlich. Kein Wunder, wenn die notwendige militärische Ausrüstung erst bei den Bündnispartnern erbettelt werden muss …

So einen langjährigen Einsatz gibt es nicht geschenkt. Unterm Strich, vergeudete Menschenleben auf allen Seiten und Kosten für Deutschland ohne Ende. Das Militär hat getan, wohl mehr als möglich war, blieb aber meist auf sich ganz alleine gestellt.

Die Bundeswehr beteiligt sich seit dem 1. Januar 2015 an der Mission Resolute Support in Afghanistan. Gemäß dem aktuellen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 25. März 2021 können bis zu 1.300 deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Am 14. April 2021 wurde im Zuge einer Befassung des NATO Rates die Beendigung der NATO Mission Resolute Support beschlossen.

Und weiter heiter:

13 Jahre hat die International Security Assistance Force (ISAFInternational Security Assistance Force) ihren Beitrag zur Sicherheit in Afghanistan geleistet. Der ISAFInternational Security Assistance Force-Einsatz endete am 31. Dezember 2014. Viel wurde seither erreicht. Die afghanischen Sicherheitskräfte haben inzwischen eine Stärke von mehr als 300.000 Frauen und Männern und die Verantwortung für die Sicherheit in ihrem Land übernommen. Sie dabei zu unterstützen diese Verantwortung wahrzunehmen, war seit Januar 2015 das Ziel von Resolute Support. Am 14. April 2021 wurde im Zuge einer Befassung des NATO Rates die Beendigung der NATO Mission Resolute Support beschlossen. Zum 01. Mai 2021 beginnt die mit zusätzlichen Verstärkungskräften geordnete und sichere Rückverlegung.

(Quell: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/die-bundeswehr-in-afghanistan )

Art. 87a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

(1) 1Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. 2Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

(3) 1Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. 2Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) 1Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. 2Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

So weit so gut, die geltende Verfassungslage. Und dann war da noch der Report vom 5.d.M. in der “Welt”:

Taluban weitet Einfluss aus

  • https://www.welt.de/politik/ausland/article232308167/Heiko-Maas-haelt-Abschiebungen-nach-Afghanistan-noch-fuer-vertretbar.html

 

Obenstehend ein kleiner Fetzen aus dem Report in der Welt. Zu sehen “Welt Weinshop” Werbung, die offensichtlich sein muss, sonst kann die Springer SE Gazette nicht überleben (die Bezahlschranke schafft es vermutlich nicht, die Kostenquote gut abzudecken), rechts daneben irgendein Hinweis auf “Wahlkampfhelferin Baerbock” (den man wohl anklicken sollte?). Als Zwischenüberschrift glänzt die bekannte Qualitätsjournalie mit “Taluban weitet Einfluss aus”. Na bravo! Insgesamt gilt, “Afghanistan – außer Spesen nichts gewesen”! Das Thema muss aufgearbeitet werden und wird uns im fakeJournal daher sicher noch länger beschäftigen!

 

Taliban?

Die Taliban, manchmal auch Taleban, sind eine deobandisch-islamistische Terrorgruppe, die von September 1996 bis Oktober 2001 erstmals große Teile Afghanistans beherrschte. Der Name ist die persische Pluralform des aus dem Arabischen stammenden Wortes talib.

(Quell: Wikipedia)

 

Unser heutiges Vorschaubild zeigt die “Airhunterin” Frl. Petra aka Nina.

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