Es tut sich etwas im Flächenstaat: die Bundesregierung führt das Bürgergeld ein! Die Regularien von Schröder gelten dann nicht mehr! Ex-SPD Mitglieder, die wegen diesem Pakt aus der Partei ausgestiegen sind, können zurück zum “Willy Brandt Feeling”.

Eigentlich wollte der Interessensverband der “Hartz 4” Leistungsbezieher ersteinmal einen umfassenden “Sozialgipfel”; dieser Wunsch wird jetzt geflissentlich ignoriert. Stattdessen wird das neue Bürgergeld ab Januar 2023 angekündigt und im Bundestag beschlossen. Wer aber meint, dass das jetzt der Einstieg in ein “Bedingungsloses Grundeinkommen” ist, der irrt gewaltig. Doch sehen wir uns in aller Ruhe an, was es mit dem Bürgergeld auf sich hat:

 

Das Bundeskabinett hat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können. Ziel ist eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration. Außerdem soll die Berechnung der Regelbedarfe neu gestaltet werden.

Aus der Grundsicherung soll ein modernes Bürgergeld werden. Die staatliche Hilfe soll bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein. Außerdem soll die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Bedarfe sollen künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. „Hilfebedürftigkeit kann jede und jeden treffen, ob durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder andere Schicksalsschläge“, erklärte Bundesarbeitsminister Heil. „Mit der Einführung des Bürgergelds setzen wir hier ein starkes Signal für Sicherheit und mehr Respekt.“

 

Und heiter weiter im Text der Regierungsverlautbarung:

 

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche zu konzentrieren können, soll in den ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Ist die Karenzzeit abgelaufen, wird eine entbürokratisiert Vermögensprüfung durchgeführt. Für Bürgergeldbeziehende gelten zudem höhere Freibeträge.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, der von den Leistungsberechtige und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeitet wird. Dieser Plan dient dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess und ist damit ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes. Mit Abschluss des Kooperationsplans gilt eine Vertrauenszeit. In diesem Zeitraum wird ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich wiederholte Meldeversäumnisse werden sanktioniert – mit maximal zehn Prozent Leistungsminderung.

Der Vermittlungsvorrang in Arbeit wird abgeschafft. Stattdessen werden Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung (Coaching) soll Leistungsberechtigte helfen, die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. „Mit dem Bürgergeld stärken wir den Sozialstaat und bringen Menschen dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit“, so Heil.

 

Leistungsminderungen bleiben möglich

Wer Termine nicht wahrnimmt, muss auch weiterhin mit Sanktionen rechnen. Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Es gibt keine Leistungsminderung, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Die verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen.

Außerdem regelt das Gesetzespaket: Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten. Die Freibeträge für Hinzuverdienste sollen auf 520 Euro erhöht werden. Dies soll ihre Erfahrung  verstärken, dass es sich lohnt einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen.

Darüber hinaus werden die Regelungen zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ entfristet. Ziel der Förderung ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen. Bislang ist die Regelung bis 31. Dezember 2024 befristet.

 

 

 

Vorschaubild: Der Startschuss für das neue Bürgergeld ist gefallen (Nina in Action)!

 

 

 

 

 

 

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