Nutzerbewertungen sind eine ganz zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf. Leider sind sogenannte Fake-Bewertungen ein weit verbreitetes Phänomen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwer, echte von unechten Bewertungen zu unterschieden. Verkaufs-, Buchungs- und Bewertungsportale oder auch Suchmaschinen müssen in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Fake-Bewertungen durch technische Filter- und Analysemethoden aufzuspüren und zu löschen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes (vom 06.10.2020)

 

Online verkaufen sich Produkte und Dienstleistungen mit vielen und positiven Bewertungen deutlich besser, als solche mit wenigen oder negativen Bewertungen. Aus diesem Grund ist der Anreiz für Anbieter von Dienstleistungen bzw. für Hersteller und Händler von Produkten entsprechend groß, darauf einzuwirken, dass möglichst viele und positive Bewertungen veröffentlicht werden.

So gibt es spezialisierte Dienstleister, bei denen positive Bewertungen gekauft werden können. Dabei werden Nutzern häufig kostenlos Produkte überlassen oder andere Belohnungen für positive Bewertungen gewährt. Software, sogenannte Bots, können eingesetzt werden um Bewertungen künstlich zu erzeugen.

Je mehr echte Bewertungen es gibt, umso hilfreicher sind diese für die Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder eine Buchung. Mehr Bewertungen könnten dadurch generiert werden, dass Portale und Anbieter die VerbraucherInnen zum Verfassen von Bewertungen motivieren. Dies kann durch Anreize in Form von Gutscheinen, Gewinnspielen oder kleineren Geldbeträgen erfolgen. Gerade für neue Produkte kann auch der Einsatz von kostenfreien Produkttests sinnvoll sein. Solche Anreize und Produkttests sind verbraucherrechtskonform, wenn die betreffenden Bewertungen klar und deutlich gekennzeichnet sind.

Zum kompletten Bericht des Bundeskartellamt vom 06.10.2020:

 

 

 

Vorschaubild: Frl. Petra, nach getaener Bewertungsarbeit im Verbraucherportal. Natürlich hat sie eine gute Bewertung zum neuen Produkt abgegeben. Weil sie es kostenlos erhielt, fühlte sie sich dazu verpflichtet, obwohl das mit dem Produktversender nicht explizit vereinbart war.

 

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