Heute eine wirkliche fakeJournal Meldung! Bald bekommen wir die Steuer auf die Super Intelligenz (SI) – aber bleiben wir erst einmal bei dieser Steuer:

„Internetsteuer“

Frankreichs neue Datenabgabe: 5,5 Cent je Gigabyte – und warum die Idee eher schiefgeht

Am 30. Oktober 2026 hat die französische Nationalversammlung in erster Lesung einen Änderungsantrag zum Haushalt 2027 angenommen. Der Vorschlag sieht vor, dass Anbieter von Inhalten 5,5 Cent für jedes Gigabyte zahlen, das sie an Internetnutzer in Frankreich ausliefern. Die Abstimmung endete 11 zu 10 bei 14 Enthaltungen – in einem nahezu leeren Saal, in dem nur rund 35 der 577 Abgeordneten anwesend waren. Sowohl die Regierung als auch der zuständige Berichterstatter hatten sich dagegen ausgesprochen. Ein vergleichbarer Entwurf war zuvor bereits in der Finanzkommission gescheitert. Ein fertiges Gesetz ist das noch lange nicht.

So soll die Abgabe funktionieren

Hinter dem Antrag steckt der sozialistische Abgeordnete Laurent Lhardit mit dem Amendement I-1358. Er nennt die neue Abgabe „Steuer auf die Produzenten digitaler Daten“. Zahlen sollen die Absender der Datenströme – also Streaming-Dienste, Plattformen, Cloud-Anbieter und Content-Delivery-Netzwerke –, nicht die Endkunden und auch nicht die Internetprovider selbst. Orange, SFR, Bouygues Telecom und Free sollen die Volumen pro Absender erfassen, anonymisiert und ohne Blick auf Inhalte oder Empfänger, und die Zahlen quartalsweise an die Steuerbehörde weiterleiten. Die Regulierungsbehörde Arcep überwacht das Verfahren.

Der Satz liegt bei 0,055 Euro je Gigabyte. Eine Obergrenze begrenzt die Belastung auf 15 Prozent des in Frankreich erzielten Umsatzes oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes – ausdrücklich vom Umsatz, nicht vom Gewinn. Die Initiatoren stützen sich auf eine Schätzung der Arcep von etwa 200 Milliarden Gigabyte jährlichem Datenverkehr und rechnen mit Einnahmen in der Größenordnung von 10 Milliarden Euro. Rund die Hälfte dieses Verkehrs entfalle auf nur fünf Unternehmen: Google, Meta, Amazon, Netflix und Akamai.

Zur Veranschaulichung (vor Anwendung der Deckelung): 100 Gigabyte schlagen mit 5,50 Euro zu Buche, ein großes Spiel mit etwa 210 Gigabyte mit rund 11,55 Euro. Eine Stunde Video in 4K-Qualität würde den Absender einige zehn Cent kosten. Der Text enthält keine Vorschrift, die eine Weitergabe der Kosten an die Kunden verbietet.

Der Antrag durchläuft noch das weitere Haushaltsverfahren. Weitere Lesungen stehen an, der Senat gilt als kritisch, und auch verfassungs- oder europarechtliche Einwände sind denkbar. Die Regierung lehnt den Vorschlag ab.

Warum die Konstruktion problematisch ist

Der Ansatz klingt nach einem einfachen Zugriff auf große Tech-Konzerne. In der Praxis wirft er jedoch erhebliche Probleme auf.

  • Die Kosten landen bei den Nutzern. Streaming-Anbieter, Spieleplattformen und andere Dienste werden die zusätzliche Belastung kaum vollständig selbst tragen. Wahrscheinliche Folgen sind höhere Abonnementpreise, eingeschränkte kostenlose Angebote, geringere Qualität oder ein reduzierteres Angebot speziell für den französischen Markt. Besonders datenintensive Dienste – Video, Gaming, Software-Downloads – sind stark betroffen.
  • Auch unbeteiligte Akteure geraten ins Visier. Die gemeinnützige Organisation hinter dem kostenlosen Mediaplayer VLC rechnet mit einer Belastung von über einer Million Euro jährlich – für ein freies Open-Source-Projekt ohne nennenswerte eigene Umsätze. Ähnliche Schwierigkeiten drohen anderen freien oder kleinen Anbietern. Der Deckel mildert das Problem nur begrenzt, wenn kaum Umsatz vorhanden ist. Auch französische Unternehmen, etwa im Cloud-Bereich oder bei Medien, wären betroffen.
  • Eine reine Mengensteuer verzerrt. Sie besteuert die Datenmenge und nicht den erwirtschafteten Gewinn oder den tatsächlichen Wert. Ein kleines Werbebanner und ein hochauflösender Film werden völlig unterschiedlich behandelt, obwohl die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Bedeutung der Absender ganz anders gelagert sein kann. Das schafft Anreize, Inhalte zu komprimieren, die Qualität zu senken oder den französischen Markt zu meiden.
  • Technischer und organisatorischer Aufwand. Die anonymisierte Erfassung bei den Providern erzeugt Verwaltungsaufwand und mögliche Streitigkeiten über die korrekte Zuordnung, besonders bei Content-Delivery-Netzwerken. Die Einnahmenschätzung von 10 Milliarden Euro wirkt optimistisch; die Deckel und mögliche Umgehungsmöglichkeiten dürften den Ertrag spürbar reduzieren.
  • Politisch wenig überzeugend. Eine Abstimmung in fast leerem Saal gegen den ausdrücklichen Rat der Regierung und nach Ablehnung in der eigenen Finanzkommission deutet nicht auf gründlich durchdachte Gesetzgebung hin.

Es gibt berechtigte Diskussionen darüber, ob große digitale Konzerne in Europa angemessen besteuert werden. Gewinnverlagerung und niedrige effektive Steuersätze sind reale Themen. Sinnvollere Antworten liegen jedoch bei einer besseren Gewinnbesteuerung, bei bestehenden Abgaben auf Werbeumsätze oder bei internationalen Vereinbarungen – nicht bei einer pauschalen Abgabe auf jedes Gigabyte, die faktisch wie eine Verbrauchsteuer auf die Internetnutzung wirkt.

Perspektive für Deutschland

Eine vergleichbare Datenvolumen-Steuer ist in Deutschland derzeit nicht in Sicht. Es gibt Debatten über Digitalsteuern auf Umsätze großer Plattformen – etwa Vorschläge der Grünen für zehn Prozent auf digitale Umsätze ab bestimmten Schwellen, die im Finanzausschuss abgelehnt wurden – oder über Abgaben auf Online-Werbung. Das sind jedoch grundsätzlich andere Modelle: umsatzbasiert und auf große Konzerne begrenzt, nicht volumenbasiert.

Ideen können sich innerhalb der Europäischen Union verbreiten. Sollte Frankreich mit einem solchen Instrument tatsächlich nennenswerte Einnahmen erzielen (was angesichts des aktuellen Verfahrensstands unwahrscheinlich ist), würde die Diskussion in Berlin unter Haushaltsdruck vermutlich aufkommen. Eine direkte Übernahme wäre jedoch technisch, rechtlich – unter anderem im Hinblick auf Netzneutralität und den Binnenmarkt – und politisch schwierig und stünde im Widerspruch zur bisherigen deutschen Ausrichtung, die eher auf Gewinn- oder Werbeumsatz-Besteuerung setzt.

Zusammenfassung: Eine weitere Abgabe, deren Kosten am Ende vor allem die Nutzer tragen und die die digitale Nutzung verteuert, ohne die eigentlichen Probleme der Steuervermeidung sauber zu lösen. Der französische Vorstoß wirkt derzeit eher wie Symbolpolitik als wie durchdachte Fiskalpolitik. In Deutschland ist er derzeit nicht in Sicht – und das ist gut so.

 

 

 

 

 

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