Der Mensch darf nie bloß Mittel sein –

so postet heute WELT.de

https://www.welt.de/debatte/article6a98438e9452c52238231ce4/eu-sanktionen-der-mensch-darf-nie-bloss-mittel-sein.html?source=puerto-reco-2_ABC-V50.5.B_schlagzeilen

Die EU kündigt die größte Sanktionswelle seit Kriegsbeginn an. Ihr wichtigstes Listungskriterium knüpft nicht an eigenes kriegsbezogenes Verhalten an und kennt keinen rechtmäßigen Ausweg. Es macht Menschen zu bloßen Werkzeugen. Das verletzt die Menschenwürde. Deutschland kann daran im Rat ohne Verfassungsverletzung nicht mitwirken.

 

Joachim Nikolaus Steinhöfel (*1962 in Hamburg) ist einer der bekanntesten deutschen Medien- und Wettbewerbsrechtler. Seit 1989 führt er eine Kanzlei in Hamburg, hat hunderte Verfahren bis zum Bundesgerichtshof geführt und machte sich einen Namen als Verteidiger der Meinungsfreiheit – unter anderem mit frühen Urteilen gegen Facebook-Löschungen. Öffentlich bekannt wurde er auch als Werbefigur für MediaMarkt/Saturn („Gut, dass wir verglichen haben“) und als streitbarer Publizist: Mit “Die digitale Bevormundung” (2024) und “Der Staat gegen Steinhöfel” (2026) landete er auf Platz 1 der SPIEGEL-Bestsellerliste; allein 2024 gewann er nach eigenen Angaben 16 Verfahren gegen die Bundesregierung. Zu seinen Mandanten zählt unter anderem der russische Unternehmer Alischer Usmanow – vielleicht auch vor diesem Hintergrund greift Steinhöfel in der WELT die EU-Sanktionspraxis scharf an.

Nicht alle mögen ihn. Fast jeder fürchtet ihn

Steinhöfel ist großartig in seiner Sprachkraft und seiner Schlagfertigkeit, er ist grandios in seiner Sachkunde und überwältigend darin, wie er die Gegner abräumt. Nicht alle mögen ihn, aber jeder fürchtet ihn. Und darauf kommt es an vor Gericht. Kein Anwalt gewinnt jeden Prozess. Aber Steinhöfel verlässt den Saal selbst dann als Gewinner, wenn er das Verfahren verliert. Er verliert selten.

Henryk M. Broder

Berlin, September 2023

( https://www.steinhoefel.de/ )

.

Anlass ist die angekündigte größte Sanktionswelle gegen Russland seit Kriegsbeginn: rund 1600 weitere Personen und Unternehmen sollen gelistet werden. Im Zentrum seiner Kritik steht nicht das Prinzip „Sanktionen gegen Russland“, sondern eine bestimmte Listungsregel der EU. Sie erlaubt es, führende Geschäftsleute in Russland – und oft auch Angehörige – zu sanktionieren, ohne dass nachgewiesen werden muss, dass sie den Krieg persönlich unterstützen, finanzieren oder politisch steuern. Entscheidend ist vor allem wirtschaftliche Bedeutung: Wer als einflussreicher Unternehmer gilt oder von einem solchen profitiert, kann getroffen werden. Steinhöfel nennt das im Kern moderne Sippenhaft und eine Listung wegen Status statt wegen Tat.

Genau das hält er für unvereinbar mit der Menschenwürde. Schon Kant und das Grundgesetz setzen die Grenze: „Ein Mensch darf für sein eigenes Tun in Anspruch genommen werden. Der Staat aber darf ihn nicht zum bloßen Werkzeug seiner außenpolitischen Interessen instrumentalisieren.“ Bei dieser EU-Regel fehle oft auch ein rechtmäßiger Ausweg: Anders als ein Waffenlieferant, der Lieferungen stoppen kann, weiß der Gelistete oft nicht, welches erlaubte Verhalten die Sanktion beenden würde – selbst der Verkauf von Unternehmensanteilen hilft häufig nicht.

Wie weit die Logik geht, macht Steinhöfel mit einem harten Bild klar: „Wer A existenziell belastet, um B zu einem anderen Verhalten zu bewegen, benutzt A als Geisel seiner Politik.“ Die Schwere des russischen Angriffskriegs hebe die Grundrechtsbindung nicht auf. Parallel kritisiert er schwache Beweisführung – oft Presseartikel statt belastbarer Ermittlung – und „zweierlei Maß“: Westliche Firmen zahlen weiter Steuern in Russland, werden aber nicht persönlich so gelistet wie russische Geschäftseleute.

Sein Schluss an Berlin: Gegen ein ausdrückliches deutsches Nein komme die Listungsentscheidung im Rat nicht zustande. Und pointiert: Entweder halte man an dieser statusbasierten Sanktionsregel fest – oder man nehme die in der EU-Grundrechtecharta verbriefte Menschenwürde ernst. „Beides zugleich geht nicht.“

 

Text & Image sind AI generiert.