(Entenhausen, 20.10.2021 fakeJournal – eigener Bericht)

Die drei Möglichkeiten für ein gesellschaftliches Zusammenleben in der Keimzelle sind bekanntermaßen

  • 1G – genesen, nach einer Coronainfektion und Nachweis, dass sich ausreichend Abwehrstoffe im Körper gebildet haben
  • 2G – geimpft, in der Regel, erst nach mindestens zwei Impfungen ist dieser Status zu erreichen. Voraussichtlich wird zum Jahresende eine 3. Impfung, die sogenannte “Boosterimpfung” gefordert. Geimpfte Menschen können unverändert das Coronavirus übertragen, werden aber grundsätzlich nicht mehr auf das Virus getestet. Es handelt sich um einen erstmalig verwendeten Massenimpfstoff, das Vakzine hat nur eine befristete Zulassung (bis Ende 2021). Der folgende “Totimpfstoff” (der das Coronavirus im Körper aufnimmt und nicht nur, wie der vorhandene Impfstoff, synthetische Abläufe auslöst “Andockvorgang”)
  • 3G – getestet, Spucktest etc. mit Sofortauswertung oder Labortest (PCR-Test)

Seit letzter Woche dürfen in Italien Beschäftigte nur unter 3-G-Nachweis zum Arbeitsplatz. Diesen Nachweis führen die italienischen Arbeitskräfte durch einen sogenannten “Green-Pass”. Heute wurde bekannt, dass Österreich ab 1. November 2021 ebenfalls die 3-G-Verpflichtung für die dort beschäftigten Personen einführen wird.

 

 

 

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