Völkerrecht: Zusammenfassung zweier Perspektiven
1. Perspektive des Völkerrechtlers
Aus Sicht eines Völkerrechtlers sind die USA, Russland und China rechtlich an das Völkerrecht gebunden. Guantánamo, völkerrechtswidrige Interventionen oder Besetzungen werden als klare Normverstöße bewertet (Verstöße gegen Menschenrechte, Gewaltverbot, Souveränität). Allerdings erkennt diese Perspektive zugleich an, dass die Durchsetzung des Völkerrechts schwach ist: Es gibt keine Weltpolizei, internationale Gerichte sind begrenzt zuständig, und politische Blockaden (etwa im UN-Sicherheitsrat) verhindern oft Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen.
Großmächte haben strukturelle Vorteile und können Regeln teilweise biegen, geraten aber trotzdem unter politischen, diplomatischen und reputationsbezogenen Druck. Völkerrecht bleibt aus dieser Sicht mehr als reine Fassade: Es setzt Standards, erzeugt Legitimitätsdruck, begrenzt Handlungsspielräume und ermöglicht Koordination und Kooperation. Kurz: Das Völkerrecht ist unvollkommen, aber real wirksam; es ist ein normatives Referenzsystem, das auch die Mächtigen nicht völlig ignorieren können.
2. Perspektive des Realpolitikers
Aus der Sicht eines machtpolitisch denkenden Praktikers (Diplomatie, Militär, Sicherheitsapparat) ist das Völkerrecht in erster Linie ein Instrument der Politik und kein echter Zwangsrahmen. Großmächte wie die USA, Russland und China halten sich dann an das Völkerrecht, wenn es mit ihren Interessen kompatibel ist, und brechen oder dehnen es, wenn sie es können und der politische Preis vertretbar erscheint. Beispiele wären Lager wie Guantánamo, militärische Interventionen ohne Mandat, Annexionen oder territoriale Expansionen.
Völkerrecht wird in dieser Perspektive vor allem rhetorisch genutzt: Als Argument gegen Gegner („völkerrechtswidrig“) und als Rechtfertigung eigener Handlungen („Selbstverteidigung“, „humanitäre Intervention“, „Ausnahmefall“). Der entscheidende Punkt ist die fehlende Durchsetzungsmacht: Ohne übergeordnete Gewaltinstanz bindet das Recht vor allem schwächere Staaten, während starke Staaten Handlungsfreiheit haben. Kurz: Das Völkerrecht ist ein Werkzeug der Mächtigen, kein Käfig für sie, und wirksam vor allem dort, wo Machtverhältnisse es zulassen.
3. Gemeinsame Schnittmenge und Spannungsfeld
Beide Perspektiven erkennen an, dass das Völkerrecht in der Praxis nicht gleichmäßig wirkt: Machtverhältnisse sind entscheidend. Die Juristenperspektive betont den normativen Anspruch und die langfristige Wirkung von Regeln und Institutionen; die Praktikerperspektive betont die kurzfristige Machtlogik und die Selektivität der Anwendung. Die Spannung liegt darin, dass das Völkerrecht zwar formell für alle gilt, aber praktisch ungleich durchgesetzt wird.
Daraus ergibt sich ein ambivalentes Bild: Für den Völkerrechtler ist das System defizitär, aber unverzichtbar und real begrenzend; für den Praktiker ist es begrenzt nützlich, teilweise Instrument, teilweise Bühne, aber kein echter Zwang für Großmächte. Ob man Völkerrecht als „wirklich wirksam“ oder als „Hülle über der Machtpolitik“ bewertet, hängt davon ab, welchen dieser beiden Blickwinkel man stärker gewichtet.
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