💡 Vergleich: Wo wird verhandelt?
| Ort / Geschäftstyp | Deutschland – üblich? | Türkische Geschäfte in Deutschland – üblich? |
|---|---|---|
| Supermärkte / Ketten | ❌ Preise fix, kein Verhandeln | ❌ Preise fix, kein Verhandeln |
| Wochenmärkte / Obst- & Gemüsestände | ✅ Mengenrabatte oder kleine Nachlässe möglich | ✅ ähnlich möglich, besonders bei Stammkunden |
| Flohmärkte / Trödelmärkte | ✅ Feilschen gehört zur Kultur | – nicht typisch, da selten türkisch geprägt |
| Möbelhäuser / Küchenstudios | ✅ Rabatte oder Extras üblich | ❌ nicht relevant |
| Autokauf (Neu/Gebraucht) | ✅ Preisverhandlung Standard | ❌ nicht relevant |
| Elektrofachmärkte (hochpreisig) | ✅ Rabatt oder Zubehör möglich | ❌ nicht relevant |
| Kleine Textil-/Haushaltswarenläden | teils möglich, abhängig vom Händler | teils möglich, wenn „Basar-Charakter“ vorhanden |
🎯 Fazit
- In klassischen Supermärkten (egal ob deutsch oder türkisch) sind Preise fix.
- Auf Märkten und kleinen Ständen kann man eher verhandeln – Mengenrabatte oder kleine Extras sind drin.
- In großen Anschaffungsbereichen (Auto, Möbel, Elektro) ist Verhandeln in Deutschland üblich, in türkischen Geschäften hierzulande aber kaum relevant.
- Der „Basar-Stil“ lebt in Deutschland nur punktuell weiter – meist in kleinen, familiengeführten Läden.
Kurzantwort: In Deutschland gilt grundsätzlich die freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage. Allerdings gibt es rechtliche Rahmenbedingungen: das materielle Preisrecht (z. B. Buchpreisbindung, Arzneimittelpreise) und das formelle Preisrecht (Preisangabenverordnung, Pflicht zur Preisauszeichnung). Damit soll Transparenz, Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb gewährleistet werden.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund zum „Preis“ in Deutschland
1. Freie Preisbildung
- In der sozialen Marktwirtschaft werden Preise grundsätzlich frei durch Angebot und Nachfrage bestimmt.
- Staatliche Eingriffe sind die Ausnahme und dienen meist dem Verbraucherschutz oder der Marktordnung.
2. Materielles Preisrecht
- Regelt die Inhalte und Höhe von Preisen.
- Beispiele:
- Buchpreisbindung: Verlage müssen für Bücher einen festen Endpreis festlegen, den alle Händler einhalten müssen.
- Arzneimittelpreisbindung: Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten feste Preise.
- Ziel: Schutz kleiner Händler, Sicherstellung von Qualität und Markttransparenz.
3. Formelles Preisrecht
- Regelt die Art und Weise der Preisauszeichnung.
- Wichtigste Norm: Preisangabenverordnung (PAngV).
- Pflicht zur Angabe des Endpreises inkl. Umsatzsteuer.
- Bei Waren nach Gewicht/Volumen: Angabe des Grundpreises (z. B. €/kg).
- Transparenz für Verbraucher, Vergleichbarkeit von Angeboten.
4. Preisbindung und Kartellrecht
- Preisbindungen durch Hersteller sind nur in wenigen Bereichen erlaubt (Bücher, Medikamente).
- In anderen Branchen sind Preisabsprachen oder Kartelle verboten, da sie den Wettbewerb einschränken.
5. Preisüberwachung
- Historisch gab es das Preisgesetz (PreisG), das staatliche Eingriffe in die Preisbildung regelte.
- Heute spielt es nur noch eine geringe Rolle, da die freie Preisbildung Vorrang hat.
🎯 Fazit
- Normalfall: Freie Preisbildung durch Marktkräfte.
- Ausnahmen: Buchhandel, Arzneimittel, Energieversorgung – hier gelten Preisbindungen.
- Pflicht: Klare und transparente Preisauszeichnung durch die Preisangabenverordnung.
- Verbot: Preisabsprachen oder Kartelle, da sie den Wettbewerb verzerren.
Autor: MS Copilot
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