💡 Vergleich: Wo wird verhandelt?

Ort / Geschäftstyp Deutschland – üblich? Türkische Geschäfte in Deutschland – üblich?
Supermärkte / Ketten ❌ Preise fix, kein Verhandeln ❌ Preise fix, kein Verhandeln
Wochenmärkte / Obst- & Gemüsestände ✅ Mengenrabatte oder kleine Nachlässe möglich ✅ ähnlich möglich, besonders bei Stammkunden
Flohmärkte / Trödelmärkte ✅ Feilschen gehört zur Kultur – nicht typisch, da selten türkisch geprägt
Möbelhäuser / Küchenstudios ✅ Rabatte oder Extras üblich ❌ nicht relevant
Autokauf (Neu/Gebraucht) ✅ Preisverhandlung Standard ❌ nicht relevant
Elektrofachmärkte (hochpreisig) ✅ Rabatt oder Zubehör möglich ❌ nicht relevant
Kleine Textil-/Haushaltswarenläden teils möglich, abhängig vom Händler teils möglich, wenn „Basar-Charakter“ vorhanden

🎯 Fazit

  • In klassischen Supermärkten (egal ob deutsch oder türkisch) sind Preise fix.
  • Auf Märkten und kleinen Ständen kann man eher verhandeln – Mengenrabatte oder kleine Extras sind drin.
  • In großen Anschaffungsbereichen (Auto, Möbel, Elektro) ist Verhandeln in Deutschland üblich, in türkischen Geschäften hierzulande aber kaum relevant.
  • Der „Basar-Stil“ lebt in Deutschland nur punktuell weiter – meist in kleinen, familiengeführten Läden.

 

Kurzantwort: In Deutschland gilt grundsätzlich die freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage. Allerdings gibt es rechtliche Rahmenbedingungen: das materielle Preisrecht (z. B. Buchpreisbindung, Arzneimittelpreise) und das formelle Preisrecht (Preisangabenverordnung, Pflicht zur Preisauszeichnung). Damit soll Transparenz, Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb gewährleistet werden.


⚖️ Rechtlicher Hintergrund zum „Preis“ in Deutschland

1. Freie Preisbildung

  • In der sozialen Marktwirtschaft werden Preise grundsätzlich frei durch Angebot und Nachfrage bestimmt.
  • Staatliche Eingriffe sind die Ausnahme und dienen meist dem Verbraucherschutz oder der Marktordnung.

2. Materielles Preisrecht

  • Regelt die Inhalte und Höhe von Preisen.
  • Beispiele:
    • Buchpreisbindung: Verlage müssen für Bücher einen festen Endpreis festlegen, den alle Händler einhalten müssen.
    • Arzneimittelpreisbindung: Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten feste Preise.
  • Ziel: Schutz kleiner Händler, Sicherstellung von Qualität und Markttransparenz.

3. Formelles Preisrecht

  • Regelt die Art und Weise der Preisauszeichnung.
  • Wichtigste Norm: Preisangabenverordnung (PAngV).
    • Pflicht zur Angabe des Endpreises inkl. Umsatzsteuer.
    • Bei Waren nach Gewicht/Volumen: Angabe des Grundpreises (z. B. €/kg).
    • Transparenz für Verbraucher, Vergleichbarkeit von Angeboten.

4. Preisbindung und Kartellrecht

  • Preisbindungen durch Hersteller sind nur in wenigen Bereichen erlaubt (Bücher, Medikamente).
  • In anderen Branchen sind Preisabsprachen oder Kartelle verboten, da sie den Wettbewerb einschränken.

5. Preisüberwachung

  • Historisch gab es das Preisgesetz (PreisG), das staatliche Eingriffe in die Preisbildung regelte.
  • Heute spielt es nur noch eine geringe Rolle, da die freie Preisbildung Vorrang hat.

🎯 Fazit

  • Normalfall: Freie Preisbildung durch Marktkräfte.
  • Ausnahmen: Buchhandel, Arzneimittel, Energieversorgung – hier gelten Preisbindungen.
  • Pflicht: Klare und transparente Preisauszeichnung durch die Preisangabenverordnung.
  • Verbot: Preisabsprachen oder Kartelle, da sie den Wettbewerb verzerren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Autor: MS Copilot

 

 

 

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