Artikel 5 des NATO-Vertrags ist das Herzstück der kollektiven Verteidigung der NATO
Der Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags ist das Kernelement der kollektiven Verteidigung der NATO. Er wurde bisher nur einmal ausgerufen, nämlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Der “NATO-Vertrag” wurde nach dem Ende des deutschen Hitlerkrieges 1949 unterzeichnet.
Was ist der Bündnisfall?
Artikel 5 besagt, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere NATO-Mitglieder in Europa oder Nordamerika als Angriff gegen alle NATO-Mitglieder angesehen wird. Dies bedeutet, dass im Falle eines solchen Angriffs alle Mitglieder der NATO-Allianz gemeinsam handeln, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen.
Die NATO (North Atlantic Treaty Organization) hat derzeit 32 Mitgliedsländer. Hier ist eine Liste der NATO-Mitgliedsländer:
1. Belgien
2. Kanada
3. Dänemark
4. Frankreich
5. Island
6. Italien
7. Luxemburg
8. Niederlande
9. Norwegen
10. Portugal
11. Vereinigtes Königreich
12. Vereinigte Staaten
13. Griechenland (seit 1952)
14. Türkei (seit 1952)
15. Deutschland (seit 1955)
16. Spanien (seit 1982)
17. Polen (seit 1999)
18. Tschechien (seit 1999)
19. Ungarn (seit 1999)
20. Bulgarien (seit 2004)
21. Estland (seit 2004)
22. Lettland (seit 2004)
23. Litauen (seit 2004)
24. Rumänien (seit 2004)
25. Slowakei (seit 2004)
26. Slowenien (seit 2004)
27. Albanien (seit 2009)
28. Kroatien (seit 2009)
29. Montenegro (seit 2017)
30. Nordmazedonien (seit 2020)
31. Finnland (seit 2023)
32. Schweden (seit 2024)
Auslösung des Bündnisfalls
Damit der Bündnisfall ausgelöst wird, muss der Angriff von allen NATO-Mitgliedern als solcher anerkannt werden. Dies erfolgt durch den Nordatlantikrat, der sich auf Antrag des angegriffenen Mitgliedsstaats trifft und den Angriff bewertet. Erst nach dieser Anerkennung wird der Bündnisfall offiziell ausgerufen.
Maßnahmen im Bündnisfall
Nach der Ausrufung des Bündnisfalls sind die NATO-Mitglieder verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, um den angegriffenen Partner zu unterstützen und die Sicherheit wiederherzustellen. Diese Maßnahmen müssen im Einklang mit der Verfassung jedes Mitgliedsstaates stehen.
Verweigerung der Unterstützung
Ob ein Land sich verweigern kann, im Bündnisfall zu handeln, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auf nationaler Ebene muss jede Entscheidung im Einklang mit der jeweiligen Verfassung getroffen werden. Dies bedeutet, dass ein Land theoretisch die Unterstützung verweigern könnte, wenn dies nach seiner Verfassung nicht möglich ist. In der Praxis ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich, da die NATO auf gegenseitigem Vertrauen und kollektiver Verteidigung basiert.
Aktuelle Entwicklungen
Die NATO hat in den letzten Jahren ihre Definitionen und Maßnahmen im Bündnisfall erweitert, um auch Cyber- und Weltraumsicherheit einzuschließen. Diese Entwicklungen zeigen die Anpassungsfähigkeit und Relevanz der NATO in der modernen Welt.
USA: der künftige US-Präsident hat bereits in der Vergangenheit angekündigt, dass er nicht mehr bereit ist, die Kosten der US-Streitkräfte in Europa zu finanzieren. Möglicherweise müssen die Budgets der NATO Mitgliedsstaaten für Millitärausgaben, zu Lasten prestigeträchtiger Sozialprojekte, stark erhöht werden …
Autor, ChatGPT und minimale redaktionelle Überarbeitung, Vorschaubild: Nina – NATO-Stopp?
Weiterführend, der Bündnisfall der NATO: https://www.bpb.de/themen/internationale-organisationen/nato/547059/der-buendnisfall-der-nato/
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