Jeder normale Hotelgast verlässt üblicherweise das Hotelzimmer, um seine Tagestermine wahrzunehmen: seien es geschäftliche Besprechungen oder die Sightseeingtour. Dann aber gibt es Gäste, die nicht nur auf das Frühstück verzichten wollen, sondern über Stunden und sogar über Tage hinweg das “Bitte nicht stören” Schild an die Türe hängen.
Wenn es sich nicht gerade bekanntermaßen um ein Liebspaar handelt, aber auch hier wären Frühstück auf das Zimmer und Badreinigung angezeigt, dann kann mögicherweise eine psychische Störung beim Hotelgast vorliegen, auch dergestalt, dass es sich um einen Gewehrschützen handelt, der seine große Sauerei am Hotelfenster vorbereitet.
Sicherheitsaspekte waren dann auch dafür maßgeblich, dass viele Hotelkonzerne und -betreiber ihre Richtlinien für die Zimmerkontrolle änderten. Ein “Nicht stören” Schild in diesem Sinne wird es nicht mehr geben, es ist ein “Zimmer belegt” Hinweis, der es dem Hotelpersonal aber jederzeit ermöglicht, das Zimmer zu betreten und zu kontrollieren. Natürlich wird vorher freundlichst angeklopft, aber über Tage hinweg ein Zimmer zu verriegeln, das geht heute aus Sicherheitsgründen nicht mehr im Hotel.
“Wir verstehen und respektieren Ihr Bedürfnis nach Privatsphäre”, heißt es in Hilton’s neuen “unable to service” -Karten. “Das Hotel behält sich das Recht vor, sämtliche Gästezimmer alle 24 Stunden einer Sichtprüfung zu unterziehen, um das Wohlbefinden der Gäste sicherzustellen und den Zustand des Hotelzimmers zu bestätigen. Wenn der Service für diesen Zeitraum verweigert wird, überprüft ein Mitglied des Hotelmanagements das Gästezimmer. “
Das Reinigungspersonal soll dann das Management alarmieren, das je nach “Risikostufe” des Gastes eine Sichtprüfung des Raumes durchführt. Gäste, die Teil einer Flugbesatzung oder einer Strafverfolgungsbehörde sind, werden aber grundsätzlich keiner Durchsuchung unterzogen, so die Hotelrichtlinien.